Verlustrücktrag

Verlustrücktrag
Verlustrücktrag,
 
Form des Verlustabzugs.

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Ver|lụst|rück|trag, der (Steuerw.): steuerrechtlicher Abzug nicht ausgeglichener Verluste (4) von den Einnahmen des vorangegangenen Geschäftsjahres: Ein V. von einem Jahr sei auch für Existenzgründer zu wenig, um konjunkturellen Schwankungen entgegenzutreten (Tagesspiegel 10. 8. 99, 15).

Universal-Lexikon. 2012.

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